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31. August 2022 4 Kommentare

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:70,“Typ_kurz“:“QHA“,“Typ_lang“:“Querungshilfe anlegen“,“Zustand“:“Die betrachtete Querungsstelle ist nicht ausreichend sicher gestaltet.“,“Beschreibung“:“Einrichtung einer Querungshilfe gemäß Musterlösung.“,“Begründung“:“Eine Querungshilfe ermöglicht das sichere Queren der Fahrbahn insbesondere bei hohem Kfz-Verkehrsaufkommen. Die Attraktivität der Verbindung über die neu einzurichtenden Fahrradstraßen wird deutlich erhöht.“,“Sonstiges“:“Die Musterlösung stellt eine Querungshilfe dar, die überfahren werden kann und dadurch das Einbiegen in die Hans-Knöll-Straße ermöglicht (Anliegerverkehr). Für die Querungshilfe muss der Abbiegestreifen auf der Winzerlaer Straße entfallen. „,“Foto 1″:“140″,“Foto 2″:“141″,“Musterlösung 1″:“QHA_05″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[11.5714106238632066236959872185252606868743896484375,50.9086114705701078264610259793698787689208984375]}}

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4 Kommentare

  1. Radfahrergast

    Wär halt nett, wenn die Straße bzw. der Knoten in der Realität auch nur im Entferntesten etwas mit dem in der Musterlösung zu tun hätte 🙂

    Aber gut, nehmen wir an, die Querungshilfe kommt dort. Dann fahr ich also von der Seite des Leibnitz-Inst rüber. Und dann … steh ich auf einem Gehweg. und kann mein Fahrrad abstellen, mir einen E-Roller leihen – oder wie?
    Wo komm ich denn dann hin, von der Querungsstelle aus? Weiter auf dem Gehweg? schieben? Kampfradeln?

    Ich lass mich überraschen 🙂

    1. Martin Deppert (Planungsbüro RV-K)

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Der Gehweg ist für die Nutzung durch Radverkehr freigegeben und soll es auch bleiben. Sie können aber auch auf der Straße weiterfahren. Die Musterlösung stellt den Übergang zwischen Schutzstreifen und Fahrbahn/Gehweg dar. Ich hoffe, ich konnte mich nun verständlicher ausdrücken.

  2. Radfahrergast

    @Martin Deppert
    Ich bin dort heute früh entlang.
    Weder in der Winzerlaer Straße noch der H-Knöll-Straße gibt es Schutzstreifen.
    auch ist weder der nördliche, noch der südliche Gehweg der Winzerlaer Straße zw. A-Reichwein-Straße und H-Löns-Straße für den Radverkehr freigegeben.
    Gehweg in H-Knöll-Straße: weder östl. noch westl. Gehweg für den Radverkehr freigegeben.

    Die Querungshilfe an dieser Stelle würde(!) den Radverkehr aus der Beutenbergstraße vor dem Leibniz-Institut auf einen Gehweg (vor die Mietroller) führen. Ab da: Schiebestrecke zur Einstein-Straße hoch. oder den ungeklärten Sonderweg parallel zur Winzerlaer Straße in Richtung Buchaer Straße auf den Parkplatz.

    Für die Wegebeziehung Beutenbergstraße/Leibniz-Inst. links ab auf Fahrbahn Winzerlaer Straße in Richtung Winzerla bringt die alleinige Querungshilfe wenig. Die Frage nach Realisierbarkeit an dieser(!) Stelle bleibt.

    1. Martin Deppert (Planungsbüro RV-K)

      Es handelt sich hier um die direkte Querung zwischen Beutenbergstraße und Hans-Knöll-Straße. Die Länge der Querungshilfe ermöglicht diese direkte Fahrbeziehung. Durch den Wegfall der Abbiegespur ist unserer ersten Einschätzung nach ausreichend Platz für eine Querungshilfe entsprechend Musterlösung.

      Bitte beachten Sie, dass die Musterlösungen jeweils skizzenhafte Standardlösungen sind. Diese müssen in einem Planungsprozess unbedingt auf die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Dabei können auch andere Lösungen Anwendung finden, es handelt sich nur um eine erste Empfehlung. Die weitere Detailplanung ist nicht Teil des Radverkehrsplans.

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