{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:69,“Typ_kurz“:“VDS“,“Typ_lang“:“VZ 357 (Sackgasse) als durchlässig kennzeichnen“,“Zustand“:“Beschilderung mit Richtzeichen 357 „Sackgasse“, obwohl die Verbindung für den Radverkehr durchlässig ist.“,“Beschreibung“:“Beschilderung mit Vz 357-50 „Durchlässige Sackgasse“.“,“Begründung“:“Ortsunkundige Radfahrende werden abgehalten die Radverbindung zu nutzen. Eine durchgehende korrekte Beschilderung führt generell zu einer höheren Regelakzeptanz.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“131″,“Foto 2″:“132″,“Musterlösung 1″:“VDS_01″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[11.5731895679010055033586468198336660861968994140625,50.90940859263074713680907734669744968414306640625]}}
Wann wurde denn die Erhebung gemacht? Denn im Juni 2022 stand dort bereits ein VZ.357-50
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Bestandsaufnahme wurde im März und April 2022 durchgeführt. Wir werden die Stelle auf Ihren Hinweis hin erneut überprüfen.