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31. August 2022 5 Kommentare

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:60,“Typ_kurz“:“GVA“,“Typ_lang“:“Ausfahrt\/Einmündung sichern“,“Zustand“:“Die bestehende Radverkehrsanlage quert eine Einmündung und ist nicht ausreichend gut erkennbar.“,“Beschreibung“:“Einmündung gemäß Musterlösung sichern.“,“Begründung“:“Die fehlende Erkennbarkeit von Radverkehrsanlagen an Ausfahrten und Einmündungen stellt ein Sicherheitsrisiko dar. \nMeldungen aus der Onlinebeteiligung weisen darauf hin, dass querendem\/einfahrendem Rad- und Fußverkehr häufig die Vorfahrt genommen wird.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“85″,“Foto 2″:“86″,“Musterlösung 1″:“GVA_07″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[11.583780163695049481020760140381753444671630859375,50.92395266378232321358154877088963985443115234375]}}

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5 Kommentare

  1. Radfahrergast

    Möglicherweise hat zum Erhebungszeitpunkt jemand irgendwelche Verkehrszeichen dort hingestellt.
    Stand jetzt quert hier Radverkehrsanlage die Erbertstraße.
    Der Platz „Vor dem Neutor“ ist AB Einmündung Erbertstraße BIS Neugasse als „Radweg, Gehweg frei“ beschildert.
    Von Kreisverkehr BIS Einmündung Erbertstraße: Gehweg.

    Wir reden hier also nicht von „Radverkehrsanlage quert Einmündung“, sondern von „Einmündung.
    südwestlich: Gehweg
    nordöstlich: Gehweg (Radfahrer frei)

    Wird dem Fußverkehr hier häufig der Vorrang nach §9 StVO genommen: ja
    Lässt sich das durch Farbe ändern: nein.

  2. Christoph Köstler

    Hier ist den Planern ein offensichtlicher Fehler unterlaufen.
    An gleicher Stelle Vor dem Neutor: „Es existieren keine Radverkehrsanlagen“ (mit Verkehrsberuhigung als vorgeschlagener Maßnahme) und nun: „Die bestehende Radverkehrsanlage quert eine Einmündung ..“.
    Nicht nur @Radfahrergast wundert sich über solche Widersprüche.

    Vielleicht kann man die Fußgängerampel an die Stelle versetzen, wo in Foto 1 die Rücklichter des LKWs sind? Das würde
    * die Problematik mit der Querung der Erbertstr. entschärfen. Insbes. spontanes Rechtsabbiegen von KfZ in die Erbertstr. angesichts der gerade rot werdenden Ampel würde es dann nicht mehr geben.
    * den Gehweg von der Erbertstr. zum Kreisverkehr vom Radverkehr freihalten (VZ 239 aufstellen?). Denn durch die Ampel haben Radfahrer, die Richtung Kreisverkehr wollen, erstmal auf der Fahrbahn den Rücken frei. Für die kurze Strecke sollte es reichen, erst recht wenn dort Tempo 30 angeordnet wird.
    * Radfahrern, die aus dem Paradies kommen, die Weiterfahrt durch Neugasse erleichtern (umgekehrt ebenso). Auch den Wegebeziehungen der Fußgänger sollte das besser entsprechen.

  3. Ralf Lohmann

    Hier muß ich mich, obwohl ich hier schon seit Jahren eine andere Strategie habe, dem Komemntar von Herrn Christoph Köstler hundertprozentig anschließen. Die Fußgängerampel steht einfach „an der falschen Stelle“ !! Ich ordne mich hier in beiden Fahrtrichtungen in den fließenden Verkehr ein (was auch nicht immer einfach ist !!) und nutze in Richtung Stadtzentrum die Ampel am Volksbad in der Linksabbiegerspur und stadtauswärts aus der Neugasse kommend vor der jetzigen Fußgängerampel durch Handzeichen links als linksabbiegender Radfahrer über die Gleise der Straßenbahn ggf. mit Stoppung des nachfolgende Kfz-Verkehrs.

  4. Sven W

    Vermutlich muss der ganze Bereich neu gedacht werden. Für Radfahrende ist es eine Kreuzung in 4 Richtungen, eine davon überlagert sich mit Fußverkehr, die andere mit KfZ-Verkehr. Für Autofahrer müsste es eigentlich (so sich denn die Erbertstraße sperren ließe) eine reine Durchgangspassage sein. Warum nicht einen beampelten Beidrichtungsfahrradübergang auf Höhe der Erbertstraße, separater Fußgängerübergang entweder rechts oder links daneben? Vor allem auch mit ausreichend Platz zum Warten (momentan ist es zwischen Straßenbahntrasse und Straße wirklich gerade mal eine Fahrradlänge).

  5. Julius Lutoschka

    Das Design der Kreuzung ermöglicht ein zügiges Abbiegen des motorisierten Verkehrs ohne Verringerung der Geschwindigkeit. § 9 (3) StVO wird hier regelmäßig unter Gefährdung Fußgehender & Radfahrender missachtet, sodass eine Lichtsignalanlage oder die Umgestaltung der Kreuzung bzgl. des Abbiegewinkels zzgl. einer Radverkehrsanlage notwendig sind.

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