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31. August 2022 8 Kommentare

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:59,“Typ_kurz“:“UFR“,“Typ_lang“:“Übergang Fahrbahn – Radweg anlegen“,“Zustand“:“Es gibt keinen geregelten Übergang zwischen Radweg und Fahrbahn (Schutzstreifen).“,“Beschreibung“:“Es soll ein sicherer Übergang zwischen Radweg und Fahrbahn (Schutzstreifen) geschaffen werden. Der Übergang soll gemäß der angegebenen Musterlösung ausgestaltet werden. Es ist darauf zu achten, die Kurvenradien fahrdynamisch anzulegen.“,“Begründung“:“Die Aufmerksamkeit für den querenden Radverkehr wird erhöht. Radfahrende können sich auf den Übergang Fahrbahn-Radweg konzentrieren. „,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“65″,“Foto 2″:“66″,“Musterlösung 1″:“UFR_21″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[11.5710464389981861899059367715381085872650146484375,50.93319154480378330163148348219692707061767578125]}}

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8 Kommentare

  1. Radfahrergast

    Es ist unglaublich, dass im Rahmen eines Radverkehrskonzeptes im Jahre 2022, beinahe ein Vierteljahrhundert nach Aufhebung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht und diversen Urteilen dazu, die Anordnung eines benutzungspflichtigen 2-Richtungs-Radweges gefordert wird.

    Das macht fassungslos, geradezu wütend.
    Wenn man auch an dieser Stelle am Mantra des „sicheren Radweges“ festhalten möchte, dann sind jeweils rechtsseitige(!) Radwege zu fordern. In ausreichender Breite. Unter Berücksichtigung der Belange des Fußverkehrs.

    Hier, bei dieser Einmündung, bei den vorhandenen Dimensionen der Nebenflächen, lässt sich in keinem Falle eine gute und flüssig befahrbare Wegebeziehung herstellen, die von der Fahrbahn (Humboldstraße, F-E-Straße) auf einen b-pflichten linken Radweg aufleitet.
    Auch aus Richtung Weimar kommend muss dann bei einem Umbau direkt sichergestellt werden, dass der Radverkehr vom Radweg jeweils auf die Fahrbahn geführt wird. Wo? Wie?

    Einfach nur VZ aufstellen, ändert doch NULL an der Situation. Die BPflicht an der Stelle hatten wir schon. Geht nicht. Nicht haltbar. Eigentlich im gesamten Abschnitt bis zur Papiermühle…

  2. Anonymous

    Ich erweitere das mal um ein weiteres, kleines Detail:
    Übergeordnete Hauptverbindung (Kat. I)

    Das ist schon ein Statement wenn eine solche – als so wichtig eingestufte – Verkehrsrelation aus gemeinsamen zu nutzenden, zu schmalen, einseitigen und in 2 Richtung zu befahrenden Wegen besteht, linksseitig geführt wird und besondere Übergänge benötigt weil die Radverkehrsanlage nicht durchgängig vom Rest getrennt ist.

    1. Martin Deppert (Planungsbüro RV-K)

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Netzkategorien leiten sich nicht vom Radverkehrspotenzial, sondern von der Erschließungsart ab. Hier handelt es sich um eine überregional bedeutende Verbindung. Die Netzkategorien haben auch keinen direkten Bezug zum angestrebten Qualitätsstandard.

  3. Radfahrer

    Die „Schutzstreifen“ sind völlig sinnlos. Will man von den parkenden Autos ausreichend Abstand halten (beachte Gerichtsurteil Berlin), ist man schon außerhalb der Streifen. Den Autofahrern wird suggeriert, dass kein echter Überholvorgang stattfindet, entsprechend wird kein Abstand gehalten.

  4. Sven W

    Um stadtauswärts auf den Zweirichtungsradweg zu gelangen, könnte man hier einen (vor allem breiteren) Radfahrstreifen anlegen, der nach rechts ausschert, und an einer Fahrradampel mündet, die dann auf Grün schaltet wenn auch der Verkehr aus und in die Humboldtstraße grün hat. Auf der Erfurter Str. stadteinwärts verbleibender Autoverkehr müsste die von vorn kommenden Radfahrer ja eigentlich sehen, um sie passieren lassen zu können. Alternativ bräuchten diese einen Abbiegestreifen mit separater Ampel, die grün bekommt, sobald der Verkehr südlich aus der Erfurter Str. freigegeben ist. Für den Radfahrstreifen und die entsprechende Ampel müssten allerdings die Einordnungsspuren für den Autoverkehr (nach rechts fährt da eh keiner) sowie einige Stellflächen gestrichen werden.

  5. Radfahrergast

    @Sven W.
    Nette Überlegung und Darstellung, die deutlich macht, welch baulicher Verrenkungen es bedarf, wenn man vom deutschlandweit üblichen Rechtsfahrgebot unbedingt abweichen möchte.
    Aufstellflächen, gesonderte Signalisierung, „eigentlich“ sehen, Abbiegespuren.

    Und im Ergebnis haben wir wieder größere Kreuzungsflächen mit längeren/breiteren Fahrbahnquerungen, die dann ihrerseits längere Räumphasen bedingen, was zu 2-Sekunden-Grünphasen für Fuß- und Radverkehr führt, weil „Leistungsfähigkeit“ eines Knotens noch immer in KFZ/h bzw. pro Umlauf gemessen wird.

  6. Ralf Lohmann

    Hier bin ich , leider, nur gelegentlich unterwegs und dann meist auch nur an Sonnabenden. Habe also kein direktes Mitspracherecht. Aber: Ich kenne die dort bestehende komplizierte Situation. Sollte hier nicht auch, wie an der Kreuzung Kalaische Straße – Mühlenstraße, vielleicht ein Gremium sich zusammenfinden mit allen !! Betroffenen und kompetenten Vertretern, die das mal beackern und sich auch vor Ort an einem Wochentagsmorgen zur Hauptverkehrszeit vor Ort ansehen ??

  7. Ortsteilrat Jena-West

    Der Ortsteilrat Jena-West befürwortet diese Maßnahme, weil damit stadtauswärts die Ampel Erfurter Straße Ecke Humboldstraße für den Radverkehr umgangen wird.

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