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31. August 2022 2 Kommentare

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:541,“Typ_kurz“:“VUG“,“Typ_lang“:“Verkehrsberuhigende Umgestaltung“,“Zustand“:“Es existieren keine Radverkehrsanlagen. Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt. Die Straßenraumbreite lässt keine Radverkehrsanlagen zu. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km\/h.“,“Beschreibung“:“Verkehrsberuhigende Umgestaltung des Straßenraums. Die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs sind wirksam zu dämpfen. Mögliche Maßnahmen sind Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, geringere Fahrbahnbreiten, partielle Fahrbahnverengungen, Verschwenkungen, Anlage von Mischverkehrsflächen, Aufpflasterungen.“,“Begründung“:“Durch die Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehr verbessert sich die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und die Aufenthaltsqualität steigt. Der Radverkehr kann dadurch im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden.\nDurch eine verkehrsberuhigende Umgestaltung wird die städtebauliche Qualität erhöht.\n“,“Sonstiges“:“Es wird kein Kostenrahmen geschätzt, da diverse unterschiedliche Maßnahmen mit einem unterschiedlichen finanziellen Aufwand möglich sind.\nEs ist darauf zu achten, dass die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung den Radverkehr nicht beeinträchtigen.\nUmgestaltungen können auch temporär erprobt werden, um deren Wirkungen und Nutzbarkeit zu testen. Solche testweisen Umbauten können zur besseren Akzeptanz der verschiedenen Nutzergruppen mit ihren unterschiedlichen Anforderungen beitragen.“,“Foto 1″:871,“Foto 2″:872,“Straße“:“Keßlerstraße“,“Länge“:271,“Musterlösung 1″:“VUG_01″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“LineString“,“coordinates“:[[11.59265956969986888225321308709681034088134765625,50.898760500342433488185633905231952667236328125],[11.5927588506862093709059990942478179931640625,50.89957122543236067713223746977746486663818359375],[11.5928198579583767724443532642908394336700439453125,50.90024095093475153817053069360554218292236328125],[11.5928157065577064344097379944287240505218505859375,50.9002705896469223034728202037513256072998046875],[11.5927801441942932569872937165200710296630859375,50.9005146329161419771480723284184932708740234375],[11.592617781195112769410116015933454036712646484375,50.90087050408367730369718628935515880584716796875],[11.59246606494997422487358562648296356201171875,50.901087047000800112073193304240703582763671875],[11.59241283117975029881563386879861354827880859375,50.90115251326586331970247556455433368682861328125]]}}

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2 Kommentare

  1. Anonymous

    Von geringeren Fahrbahnbreiten profitiert niemand – im Gegenteil, dadurch wird die Sicherheit der Radfahrer vermindert, weil die Autofahrer dann noch weniger Überholabstand halten als sie ohnehin schon tun. Deswegen bin ich auch gegen partielle Fahrbahnverengungen & Verschwenkungen nerven doch nur. Hier würde ich mich sicherer fühlen, wenn ich entweder legal auf dem Gehweg oder legal auf der Straße radeln darf.

  2. Radfahrergast

    also fühlen Sie sich schon sicher.
    Denn selbstverständlich radeln Sie hier völlig legal (wie übrigens auf ca. 98% der innerstädtischen Straßenkilometer) auf der Fahrbahn.

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