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31. August 2022 5 Kommentare

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:498,“Typ_kurz“:“VUG“,“Typ_lang“:“Verkehrsberuhigende Umgestaltung“,“Zustand“:“Es existieren keine Radverkehrsanlagen. Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt. Die Straßenraumbreite lässt keine Radverkehrsanlagen zu. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km\/h.“,“Beschreibung“:“Verkehrsberuhigende Umgestaltung des Straßenraums. Die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs sind wirksam zu dämpfen. Mögliche Maßnahmen sind Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, geringere Fahrbahnbreiten, partielle Fahrbahnverengungen, Verschwenkungen, Anlage von Mischverkehrsflächen, Aufpflasterungen.“,“Begründung“:“Durch die Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehr verbessert sich die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und die Aufenthaltsqualität steigt. Der Radverkehr kann dadurch im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden.\nDurch eine verkehrsberuhigende Umgestaltung wird die städtebauliche Qualität erhöht.\n“,“Sonstiges“:“Es wird kein Kostenrahmen geschätzt, da diverse unterschiedliche Maßnahmen mit einem unterschiedlichen finanziellen Aufwand möglich sind.\nEs ist darauf zu achten, dass die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung den Radverkehr nicht beeinträchtigen. Auf nicht klassifizierten Straßen (Gemeindestraßen) ist die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches zu prüfen.\nUmgestaltungen können auch temporär erprobt werden, um deren Wirkungen und Nutzbarkeit zu testen. Solche testweisen Umbauten können zur besseren Akzeptanz der verschiedenen Nutzergruppen mit ihren unterschiedlichen Anforderungen beitragen.“,“Foto 1″:653,“Foto 2″:654,“Straße“:“Prüssingstraße“,“Länge“:270,“Musterlösung 1″:“VUG_01″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“LineString“,“coordinates“:[[11.59660286955176644596576807089149951934814453125,50.88344903455895718025203677825629711151123046875],[11.5981947514827776757329047541134059429168701171875,50.88354769436789837300239014439284801483154296875],[11.598755702338703343912129639647901058197021484375,50.8835867370446379709392203949391841888427734375],[11.5989852729736870884380550705827772617340087890625,50.883640892961437884878250770270824432373046875],[11.599142978018594618561110110022127628326416015625,50.88369504881529081785629387013614177703857421875],[11.59940848144862002300214953720569610595703125,50.883812176376892466578283347189426422119140625],[11.599636396092247281330855912528932094573974609375,50.883976080174619482932030223309993743896484375],[11.600026944207701973255097982473671436309814453125,50.8842482631026342687619035132229328155517578125]]}}

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5 Kommentare

  1. BL

    Bitte an der Stelle, wo man von der Prüssingstraße auf den Geh-Radweg (im spitzen Winkel) zur Saalebrücke Richtung Lobeda West abbiegt, den Bordstein auf „Null“ absenken!

  2. Anonymous

    Geschwindigkeitsreduktion für Autos: von mir aus, aber geringere Fahrbahnbreiten/partielle Fahrbahnverengungen & Verschwenkungen: nein! Die Autofahrer halten den Überhol-Sicherhaitsabstand nämlich eh fast nie ein. Ich finde die Straße eigentlich zu schnuckelig, um überhaupt dort etwas zu verändern. Ein gezeichneter Radweg würde doch auch genügen. Bordsteinabsenken an den Abdfahrtsstellen ist immer gut.

  3. Barbara Albrethsen-Keck

    Straße in einem Gewerbegebiet, wenig befahren. Wegen Schwerlastverkehr machen Einbauten keinen Sinn. Tempo 30 ok.
    Warum der Gehweg auf der südlichen Seite nicht mehr als Einrichtungs-Rad|Gehweg genutzt werden kann, wie ursprünglich angelegt, erschließt sich den meisten Radfahrern nicht.

  4. Anonymous

    Hier ist wenig Verkehr, daher braucht es auch keinen Radweg- nur Aufklärung an Autofahrer, daß ein EHEMALIGER Radweg keine Benutzungspflicht impliziert und Anhupen daher doppelt falsch ist; und wie unten beschrieben- die Überfahrt Richtung Saalebrücke muß abgesenkt werden!

  5. Anonymous

    Den Kommentaren zur Bordsteinkantenabsenkung in Richtung der Saalebrücke kann ich mich anschließen. Ansonsten besteht maximal an der Einmündung zur Göschwitzer Str. Handlungsbedarf. Durch die Zulieferfahrzeuge sollte die Straße so beibehalten werden. Die müssen im Gewerbegebiet nicht unnötig behindert werden. Tempo 30 wäre noch eine Überlegung. Aber ansonsten gibt es dort nicht viel Verkehr.

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