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31. August 2022 4 Kommentare

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:492,“Typ_kurz“:“RVM“,“Typ_lang“:“Radverkehrsanlage markieren“,“Zustand“:“Es existieren einseitig keine Radverkehrsanlagen, der Schutzstreifen endet vor der Einmündung.“,“Beschreibung“:“Weiterführen des einseitigen Schutzstreifens im EInmündungsbereich.“,“Begründung“:“Schutzstreifen steigern die Sicherheit und den Fahrkomfort für den Radverkehr und erhöhen die Akzeptanz der Fahrbahnnutzung. Dadurch bewegen sich Radfahrende im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:625,“Foto 2″:626,“Straße“:“Göschwitzer Straße“,“Länge“:43,“Musterlösung 1″:“RVM_02″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“LineString“,“coordinates“:[[11.59522625133147499809638247825205326080322265625,50.89280435150138970357147627510130405426025390625],[11.59520084889765456637178431265056133270263671875,50.89272868644165015439284616149961948394775390625],[11.59518391394177427855538553558290004730224609375,50.89265302125898671192771871574223041534423828125],[11.59518955892706770782751846127212047576904296875,50.89241623295193761578047997318208217620849609375]]}}

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4 Kommentare

  1. Anonymous

    Gegenvorschlag: Schutzstreifen auf der Strecke komplett entfernen und sich etwas besseres ausdenken – solche Schutzstreifen führen in der Regel nur zu zu dichtem Überholen. Zusätzlich ist an dieser Stelle/direkt nach der Einmündung ja auch noch eine unglückliche Aufleitung auf den Fußweg

  2. Radfahrergast

    und wohin soll der Schutzstreifen weitermarkiert werden? Auf den „Gehweg, Radfahrer frei“-Weg? der irgendwie auch ein „sonstiger Radweg“ sein könnte? Weiter bis zum Bhf Göschwitz? neben der roten irgendwie-Radweg-aber-doch-Gehweg-Fläche?

    Der Schutzstreifen darf gerne völlig verschwinden. Oder auch einfach dort enden. Welche Auswirkungen hat denn ein Ende an dieser Stelle? keine.
    Vorher: rechtlich gesehen Mischverkehr auf der Fahrbahn. mit Ende des Schutzstreifens: Mischverkehr auf der Fahrbahn.

    1. Martin Deppert (Planungsbüro RV-K)

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Der Schutzstreifen soll, wie in der Beschreibung notiert, nur im Bereich der Einmündung weitermarkiert werden. Entsprechend der Musterlösung soll sowohl die Auffahrt auf den Gehweg als auch die Weiterfahrt auf der Straße möglich sein. https://rv-k.de/Musterloesungen/GVA_02.pdf

  3. Adam

    Die Schutzstreifen sollten einfach ganz entfernt werden. Sie führen nur zu unnötig engen Überholmanövern und daran verbessert sich auch nichts, wenn die Streifen jetzt noch ein paar Meter weiter gezeichnet werden.

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