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31. August 2022 12 Kommentare

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:456,“Typ_kurz“:“RVM“,“Typ_lang“:“Radverkehrsanlage markieren“,“Zustand“:“Es existieren keine Radverkehrsanlagen.“,“Beschreibung“:“Markierung von beidseitigen Schutzstreifen. Abbiegestreifen und Mittelinseln entfallen. Zur Querung von zu Fuß Gehenden sind Fußgängerüberwege anzulegen. An den Einmündungen Teichgraben und Krautgasse sind geeignete Übergänge für den Radverkehr anzulegen.“,“Begründung“:“Schutzstreifen steigern die Sicherheit und den Fahrkomfort für den Radverkehr und erhöhen die Akzeptanz der Fahrbahnnutzung. Dadurch bewegen sich Radfahrende im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs. In Kombination mit den Fahrradstraßen in Teichgraben und Krautgasse ergibt sich eine attraktive Umfahrung des Innenstadtbereichs.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:503,“Foto 2″:504,“Straße“:“Leutragraben“,“Länge“:272,“Musterlösung 1″:“RVM_03″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“LineString“,“coordinates“:[[11.5839042594598158331109516439028084278106689453125,50.9301822437746523064561188220977783203125],[11.583876928688681573476060293614864349365234375,50.93007006776962697358612786047160625457763671875],[11.583833098411556505880071199499070644378662109375,50.92998744125635113277894561178982257843017578125],[11.58373020310892798079294152557849884033203125,50.92983667410891257532057352364063262939453125],[11.583675403185932140104341669939458370208740234375,50.92974086448424486661679111421108245849609375],[11.5837162292441906430440212716348469257354736328125,50.92949696156656358425607322715222835540771484375],[11.5837412544960454141573791275732219219207763671875,50.9293509772829366966107045300304889678955078125],[11.583741158977307605937312473542988300323486328125,50.9292279018234381737784133292734622955322265625],[11.5837155248404446439280945924110710620880126953125,50.92904900754928121386910788714885711669921875],[11.5836441998803234554316077264957129955291748046875,50.9288088751104481843867688439786434173583984375],[11.5835813174893278443278177292086184024810791015625,50.92860221237737050614668987691402435302734375],[11.5835261706305576723252670490182936191558837890625,50.9284076591784895526870968751609325408935546875],[11.5834682789055154472634967532940208911895751953125,50.9281772454854291254378040321171283721923828125],[11.583420368512374665215247659943997859954833984375,50.92795453737729616250362596474587917327880859375],[11.5833898160924579912034459994174540042877197265625,50.92778220011877721162818488664925098419189453125]]}}

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12 Kommentare

  1. Thomas Spantzel

    auf dem Weg Krautgasse bis zur Post sind auf der rechten Seite außerhalb der Fahrbahn heute bereits fast über die gesamte Länge zwei getrennte Wege vorhanden, von denen einer sofort (wieder) für Radfahrer genutzt werden könnte.

  2. Anonymous

    @Thomas Spantzel: Der Gehweg ist zwischen Krautgasse und Post insbesondere mit all den Bäumen und den Wartebereichen an Fußgängerampeln/-querungen so eng, dass ich froh bin, dort mit dem Rad auf der Straße fahren zu dürfen.

  3. Radfahrergast

    Mit dem Aufbringeen von Schutzstreifen wird sich die Situation verschlechtern.
    Für Fußverkehr: keine Querungsstelle mehr
    Für Radverkehr: enge Überholmanöver wg. Unkenntnis der StVO. Die vorhandene Querungshilfe hält ja aktuell davon ab, so etwas zu versuchen.

    Der Schutzstreifen wird dann auch genutzt werden, um an Linksabbiegern, die dann in der Fahrbahnmitte warten, rechts über den Schutzstreifen vorbeizufahren. Auch nicht im Sinne des Erfinders.

    Weiterhin fehlen dann die „Anschlüsse“ sowohl im Süden als auch im Norden.

    Ergebnis des Ganzen wäre dann:
    – Beschwerden, wie gefährlich es auf der Straße (Fahrbahn) doch sei
    – Beschwerden, dass der „Radweg“ einfach so endet
    – kein Mehrwert für niemanden

  4. Stefan R.

    Mit Schutzstreifen habe ich schlechte Erfahrung gemacht. Meist verleiten sie zu zu dichtem Überholen.
    Lässt das Verkehrsaufkommen eine Einbahnstraße zu für PKW und breite Radfahrstreifen in beide Richtungen? Evtl auch mit Linienverkehr frei in beide Richtungen. Diese Einrichtung würde auch zur Verkehrsberuhigung beitragen.

  5. Anonymous

    Für Fahrradfahrer ist diese Straße sehr unangenehm und in Stoßzeiten auch gefährlich. Eine bessere Lösung als die aktuelle wäre wünschenswert! Auch die frühere Lösung auf dem Gehweg war nicht günstig und zumal nur in eine Richtung vorhanden.

  6. Christoph Köstler

    Auch wenn ich die positiven Aspekte von Schutzstreifen grundsätzlich schätze (Schutz der Fußgänger vor Radverkehr auf Gehwegen, freie Zufahrt zur Ampel neben dem Kfz-Rückstau, kein enges Einscheren nach Überholvorgängen), überzeugen mich an diesem Ort die gut begründeten Bedenken von @Radfahrergast.
    Dazu kommt eine beidseitige Bushaltestelle am Johannesplatz: Mit ruhendem Verkehr auf Schutzstreifen habe auch ich bereits negative Erfahrungen gemacht.

  7. LuLo

    Meiner Meinung nach führt mittelfristig kein Weg daran vorbei u.a. diesen Teil der Innenstadt von MIV zu befreien (Lieferverkehr, ÖPNV u.ä. ausgenommen). Der Leutragraben könnte dann zu einer Fahrradstraße werden.

  8. M. Pollok

    Hier wäre ein Einbahnstraße vom Pulverturm aus eine vernünftige Möglichkeit. Alle PKW die vom Westbahnhof kommen, sollten weiträumig um die Innenstadt herumgeführt werden. Dann ist Platz für Radfahrer und Fußgänger und mehr Begrünung in der Stadt.

  9. David J. Green

    Hier ist noch vieles aus der Vergangenheit einzuholen: Bei den alten „Radwegen“ aufm Bürgersteig wurde der Bürgersteig zum Hindernislauf für Fußgänger. Dann malte man Radsymbole auf dem „Radweg“, was zu einer Zunahme von Radverkehr in der falschen Richtung führte: und auch jetzt, als die Radbilder längst weg sind und der Bürgersteig sogar nicht mehr freigegeben ist, muss man immer noch Ausschau halten nach Fahrrädern, die von unten kommend die Krautgasse überqueren. Jetzt aber zur konkreten Maßnahme: Es tut mir leid, aber als jemand der in der Nähe sein Büro hat, es ist völlig inakzeptabel, die Mittelinsel zu entfernen und nur Fußgängerüberwege einzusetzen – außer, die sind allesamt Zebrastreifen, auch und insbesondere am Johannisplatz und am Anatomieturm. Als so gefährlich für den Radverkehr erlebe ich das Leutragraben aktuell gar nicht – außer, man versucht hoch zur Kreuzung mit der Bundesstraße zu fahren und muss auf nasser Straße auf dem Hang hinter einem PKW zum stehen kommt, und nicht weiß, wie gut der/die Fahrer*in aufm Berg starten kann.

  10. Karsten Haustein

    Schutzstreifen sind das Gegenteil von akzeptabler Radinfrastruktur. Auch hier hat der MIV absolut nichts zu suchen. Einzig die Zufahrt zum Parkhaus Neue Mitte kann im Schritttempo die Radinfrastruktur mitbenutzt werden. Langfristig sollte das Parkhaus aufgegeben werden, sodass einzig Lieferverkehr und ÖPNV hier die Fußgänger- und Radinfrastruktur mitnutzen.

  11. Pascal Zillmann

    Ich schließe mich dem Tenor der Vorankommentierenden an. Den Vorschlag von LuLo (Fahrradstraße) halte ich für sehr gut. Das würde ganz viele Probleme lösen:
    • Schaffung sicheren Radfahrens,
    • evtl. in Kombination mit einer Gehwegverbreiterung: Verbesserung der Situation für den Fußverkehr auf dem Leutragraben,
    • sicheres und vor allem zügiges Überqueren des Leutragrabens sowohl an der Kreuzung beim Teichgraben als auch an der Johannisstraße,
    • Möglichkeit zur Begrünung.

    Die Fahrradstraße könnte von Norden kommend bis zur Kollegiengasse für Liefer-/Parkhaus-/Anliegenden-Verkehr freigegeben werden und ggf. zwischen Kollegiengasse und Teichgraben zugunsten des Fußwegs bzw. einer Begrünung (höchstens) so weit verengt werden, dass sie für den Fahrradverkehr noch nutzbar ist.

    Das Entfernen der Verkehrsinseln halte ich in der vorgeschlagenen Lösung für ungünstig. Mit einer Fahrradstraße wäre diese evtl. obsolet oder sie bleibt zur sicheren Querung (oder eben ein „Zebrastreifen“).

  12. Pascal Zillmann

    Von der Johannisstraße aus in die Krautgasse und weiter zum Ernst-Abbe-Platz fahren auch viele Radfahrende. Mit einer Fahrradstraße und der damit verbundenen Verkehrsberuhigung kann dieser Weg sicherer gemacht werden. Das gilt auch, wenn der Radverkehr über den Fürstengraben statt über die Johannisstraße geführt würde.

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