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31. August 2022 3 Kommentare

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:436,“Typ_kurz“:“VUG“,“Typ_lang“:“Verkehrsberuhigende Umgestaltung“,“Zustand“:“Es existieren keine Radverkehrsanlagen. Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt. Die Straßenraumbreite lässt keine Radverkehrsanlagen zu. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km\/h.“,“Beschreibung“:“Verkehrsberuhigende Umgestaltung des Straßenraums. Die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs sind wirksam zu dämpfen. Mögliche Maßnahmen sind Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, geringere Fahrbahnbreiten, partielle Fahrbahnverengungen, Verschwenkungen, Anlage von Mischverkehrsflächen, Aufpflasterungen.“,“Begründung“:“Durch die Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehr verbessert sich die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und die Aufenthaltsqualität steigt. Der Radverkehr kann dadurch im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden.\nDurch eine verkehrsberuhigende Umgestaltung wird die städtebauliche Qualität erhöht.\n“,“Sonstiges“:“Es wird kein Kostenrahmen geschätzt, da diverse unterschiedliche Maßnahmen mit einem unterschiedlichen finanziellen Aufwand möglich sind.\nEs ist darauf zu achten, dass die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung den Radverkehr nicht beeinträchtigen.\nUmgestaltungen können auch temporär erprobt werden, um deren Wirkungen und Nutzbarkeit zu testen. Solche testweisen Umbauten können zur besseren Akzeptanz der verschiedenen Nutzergruppen mit ihren unterschiedlichen Anforderungen beitragen.“,“Foto 1″:451,“Foto 2″:452,“Straße“:“Saalbahnhofstraße“,“Länge“:171,“Musterlösung 1″:“VUG_01″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“LineString“,“coordinates“:[[11.59091152191788154368623509071767330169677734375,50.9341738460189645820719306357204914093017578125],[11.591002601571975816341364406980574131011962890625,50.934171958909900013168225996196269989013671875],[11.5910984223587565367097340640611946582794189453125,50.93419963650180903869113535620272159576416015625],[11.591240157272526545284563326276838779449462890625,50.93429273373550358883221633732318878173828125],[11.5915915001573779363752692006528377532958984375,50.93454937919853620087451417930424213409423828125],[11.59218838380834171175592928193509578704833984375,50.9349544735668615658141789026558399200439453125],[11.5923131504577927586296937079168856143951416015625,50.9351353181277346493516233749687671661376953125],[11.5923760328491116666782545507885515689849853515625,50.93532559729778341761630144901573657989501953125]]}}

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3 Kommentare

  1. Anonymous

    Manchmal frage ich mich wirklich: kennen die Absender die Ecken wirklich? „Die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs sind wirksam zu dämpfen.“: da fährt sowieso kein Auto die angesprochenen, theoretisch möglichen 50 km/h. Man könnte zwar sicher hier Tempo 30 vorschreiben, aber müssen wir der Regelwut immer nachgeben, besonders dann, wenn gar kein Bedarf da ist?

  2. B Lehr

    Statt einer Geschwindigkeitsbegrenzung halte ich hier eher eine bessere Kontrolle der Parkflächen für sinnvoll

  3. Anonymous

    Bitte keine geringeren Fahrbahnbreiten, partiellen Fahrbahnverengungen oder Verschwenkungen! Diese erhöhen die Gefahr, dass Autos mit noch gerinerem Abstand überholen! Besser Tempolimits!

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