{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:403,“Typ_kurz“:“SON“,“Typ_lang“:“Sonstiges“,“Zustand“:“Auf östlicher Straßenseite existiert ein Gehweg, der nicht für Radverkehr freigegeben ist. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km\/h.“,“Beschreibung“:“Freigabe des östlichen Gehweges für Radverkehr in beiden Richtungen (ohne Benutzungspflicht) durch Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10 “Radverkehr frei”. „,“Begründung“:“Es herrscht ein geringes Fußverkehrs- und Radverkehrsaufkommen, das die gemeinsame Nutzung bei der gegebenen Gehwegbreite zulässt. Die Straßennutzung bleibt weiterhin freigegeben.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:347,“Foto 2″:348,“Straße“:“Naumburger Straße“,“Länge“:416,“Musterlösung 1″:null,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“LineString“,“coordinates“:[[11.6087284999999997836539478157646954059600830078125,50.948858399999977564220898784697055816650390625],[11.6088761999999992013954397407360374927520751953125,50.94891700000000156478563440032303333282470703125],[11.6098429999999996908854882349260151386260986328125,50.949327699999997776103555224835872650146484375],[11.610163004564736155543869244866073131561279296875,50.94952484721847696391705540008842945098876953125],[11.6106345999999991391860021394677460193634033203125,50.9499392000000028701833798550069332122802734375],[11.6117032349832651760834778542630374431610107421875,50.9509222232824043885557330213487148284912109375],[11.612378500214479259966537938453257083892822265625,50.95155090190763047530708718113601207733154296875],[11.6125488498699720452123074210248887538909912109375,50.95165627247305195623994222842156887054443359375]]}}
“Radverkehr frei” bedeutet für Autofahrer lediglich, dass Radfahrer auf den Fußweg gehören und somit auf der Straße ohne Abstand und mit Nötigung überholt werden. Auch wird hier die Verantwortung auf dem Fußweg den Radfahrenden zugeschoben. Es sollte ein Radweg angelegt werden, bei mangelndem Platz für den Kfz-Verkehr kann die Straße als Einbahnstraße ausgewiesen werden.
Dann bitte auch diese Fahrrad-Piktogramme auf die Straße malen, dass den Autofahrern klar ist, dass hier weiterhin auf der Straße gefahren werden darf.
Und wieder wird in einem Radverkehrs(!)konzept gefordert, dass der Fußweg für den Radverkehr zur Verfügung stehen soll.
Die Konflikte zw. Rad- und Fußverkehr werden zementiert, da sich kein Rad Fahrender an die Vorgabe zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit hält.
Warum wird im Radveerkehrskonzept nicht eine stringente Lösung entlang der gesamten Achse gefordert? Wieso ist stadteinwärts eine B-Pflicht angeordnet, wenn stadtauswärts keine besteht? Worin unterscheiden sich bitte beide Fahrtrichtungen hinsichtlich der Risikos, dass ich in die eine Richtung auf den Radweg (mit legalem Gegenverkehr!) gezwungen werde, auf der anderen Seite aber nicht?
Es stellt sich nach dem Durchsehen hier weiterhin die Frage, was mit diesem Radverkehrskonzept überhaupt für Ziele verfolgt werden. Wesentliche Verbesserungen für den Radverkehr sind nicht mit einer FReigabe der Gehwege in Schrittgeschwindigkeit(!) zu erreichen.
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Bitte bedenken Sie, dass die Freigabe von Gehwegen nicht benutzungspflichtig ist. Es ist ein Angebot an Stellen, an denen der Fußverkehr dadurch nicht gefährdet wird und wird üblicherweise von Radfahrenden genutzt, die sich auf der Straße unsicher fühlen. Wenn das auf Sie nicht zutrifft, können Sie weiterhin die Straße nutzen.
Schade, dass die Sammlung der Maßnahmenvorschläge bei Ihnen auf Ablehnung stößt. Wenn Sie möchten, können Sie möglichst konkrete Alternativvorschläge machen, wir werden diese prüfen.
In diesem Abschnitt befinden sich schwer einsehbare Grundstücksausfahrten. Die Anwohner kommen von unten und sehen erst etwas, wenn sich die Motorhaube bereits auf dem Gehweg befindet. Das ist kein Vergleich zu dem vorherigen Abschnitt zwischen Jet-Tankstelle und Stifterstraße. Ich würde ab Stifterstr. weiterhin auf der Fahrbahn fahren, selbst wenn der Gehweg freigegeben wäre.
@Martin Deppert
Die Freigabe von Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit führt zu Konflikten zw. Rad- und Fußverkehr.
Die Freigabe von Gehwegen führt zur Durchsetzung einer „sozialen Benutzungspflicht“.
Die Freigabe von Gehwegen fördert Fehlverhalten (Geschwindigkeit).
Die Freigabe von Gehwegen ist sinnfrei. Wer Schrittgeschwindigkeit fährt, der kann auch absteigen und schieben.
Gegenfrage: würden Sie im Rahmen des Radverkehrskonzeptes bei „schwierigen Stellen“ schreiben: „Der Abschnitt ist [gefährlich/ungünstig], Rad Fahrende sollten hier absteigen und schieben“.
Nein, würden Sie nicht. Aber über Bande fordern Sie genau das.
Der Vorschlag – wenn man schon das Mantra der Radwege fürs gute Bauchgefühl befolgt – muss also lauten: „Herstellung von regelkonformen Radverkehrsanlagen jeweils auf der rechten Seite“
Wobei ich da aus fachlicher Sicht bei den Tankstellenausfahrten schon arge Bauchschmerzen hätte, den Radverkehr über die Motorhauben zu schicken. Aber gut.
Sie könnten auch fordern, den Radverkehr gänzlich von den Gehwegen zu nehmen, um bestehende Konflikte zu unterbinden. An anderer Stelle werden auch „Piktogramme mit Rechteckpfeilen gefordert“. Hier nicht. Hier soll der Radverkehr auf dem Gehweg fahren. In Schrittgeschwindigkeit.
Bitte beachten Sie, dass wir ein Maßnahmenkonzept entwerfen und keine allgemeinen Verhaltensempfehlungen für Radfahrende. Ihre inhaltlichen Rückmeldungen zu den Maßnahmen sind gerne gesehen.
Die Piktogrammketten setzen wir vorsichtig ein. Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass Radfahren auf der Fahrbahn nur an Stellen mit Piktogrammen gestattet ist. Deshalb werden sie nur bei besonders wichtigen Netzlücken empfohlen (Beispiel: Westbahnhofstraße).
Wie bereits erwähnt: Radfahrende müssen hier nicht in Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg fahren. Sie können weiterhin die Fahrbahn nutzen. Es handelt sich um ein Angebot für sicherheitsbedürftige Radfahrende und wir glauben, dass die Einschränkung für zu Fuß Gehende vertretbar ist.
das Größere Problem ist, dass die Fahrradfahrer vom gemeinsamen Rad/Fußweg an
– einer Steigung
– in einer Rechtskurve
– vor einer Verkehrsinsel (die natürlich die Fahrbahn verengt)
auf die Straße geschickt werden.
Dies ist für Autofahrer weder erwartbar, noch in irgendeiner Form vernünftig erkennbar:
Zunächst wird der Fuß/Radweg nicht schmaler, so dass nicht erkennbar ist, warum Radfahrer auf die Straße wechseln sollten.
Dann beschleunigt üblicherweise jeder Autofahrer vor einer Steigung, während Radfahrer oft langsamer werden; ist ja eine Steigung.
Als Radfahrer ist auch mit Schulterblick danke der Rechtskurve nicht erkennbar ob auf der Straße sich von hinten ein Auto nähert.
Versucht dann ein Auto mit Geschwindigkeitsüberschuss zu überholen, so kann es dank der Verkehrsinsel keinen ausreichenden Sicherheitsabstand mehr einhalten.
Da die Grundstücksausfahrten tatsächlich schwer einzusehen sind, wäre eine Verbreiterung des Rad/Fußwegs auf Kosten der sehr großzügigen Fahrbahnbreite durchaus möglich.
Dann könnte der Fußweg auch durchgängig für Fahrradfahrer freigegeben werden.
Radfahren auf Fußwegen führt immer zu Konflikten und Gefahr. Radfahen in Schrittgeschwindigkeit führt diese Art der Mobilität ab absurdum. Es braucht hier einen klar von Fußweg und KfZ-Verkehr getrennten Radweg.
Hier muss zwischen 2 Abschnitten unterschieden werden (warum dieser Abschnitt zusammengefasst wird, entbehrt jeder Logik)
– von Stifterstraße bis Egelsee – hier wurde versäumt, mit dem Ausbau der Kreuzung Naumburger Straße die 150 m mit zu bearbeiten – jetzt scheut man Baumaßnahmen und will dem KFZ-Verkehr mittels Umlenkung des Radverkehrs auf den Gehweg mehr Raum schaffen
– von Egelsee bis Steinbach – neu gebauter Geh-Rad-Weg, geplant nach RAST (in den Profilen zum Straßenausbau waren noch Radfahrer eingezeichnet bzw. als gemeinsamer Geh-Radweg beschriftet (vgl. z.B. Bl. 14.1 vom 29.09.2016)). Weiter stadtauswärts ist bei 1,75 m Breite auch mit Schild 240 beschriftet, warum soll das hier nicht gehen.
WOBEI ICH GRUNDSÄTZLICH FÜR EINE TRENNUNG DER REVIERE MIT SCHILD 241 UND UNTERSCHIEDLICHEM BELAG BIN; DAMIT DIE FUSSGÄNGER NICHT DIE GANZEN 3,5 METER BREITE ALS IHR REVIER EINNEHMEN
Auf dem Gehweg kommt man nicht so zügig voran, ich würde hier lieber nach wie gehabt wie vor auf der Straße radeln.
Stimme @A. Schmidt bis auf ein Detail voll und ganz zu.
„Weiter stadtauswärts ist bei 1,75 m Breite auch mit Schild 240 beschriftet, warum soll das hier nicht gehen.“ –> Anders herum! Weiter stadtauswärts ist das Schild 240 Fehl am Platz. Gerade ältere Radfahrer fühlen sich dort auf der schmalen Hoppelstrecke unsicher und fahren lieber auf dem 1,25 m breiten Bereich rechts vom Gleis auf der Fahrbahn.
Bis zur Kreuzung Rautal/Steinbach darf man auf der Fahrbahn fahren (wenn man ein dickes Fell hat… bin gerade wieder von einem Lkw-Fahrer genötigt worden). In Löbstedt wird am auf einen neugebauten, wirklich unterirdischen Geh-Radweg gezwungen. Schade, dass es dafür hier keinen guten Vorschlag gibt.
Der Vorschlag der Planer, den schmalen östlichen Gehweg zwischen Stifterstr. und Am Egelsee in beide Richtungen für den Radverkehr freizugeben, ist unbedingt abzulehen.
Er käme der endgültigen Kapitulation unserer Stadt vor dem Geisterradeln gleich. Das ist übrigens ein massives Problem auch in Löbstedt und Zwätzen, wobei z.T. die neu gebaute Infrastruktur mit ursächlich ist, wie auch Barbara Albrethsen-Keck schreibt.
Wenn man hier die Radfahrer auf den (ausreichend breit geplanten) Weg holen will, dann nur mit Schild 241 (getrennte Fuß-Radwege) und farbig abgesetzten Belag. Wenn dann die Radspur links fixiert ist, sind die Konflikte zu den Grundstücksausfahrten durch bessere Sicht und größeren Abstand (~2m) reduzierbar. Ich fahre dort meist ganz links auf dem Gehweg, da habe ich keine Probleme mir den Ausfahrten.
Welcher Spaßvogel hat auf die Querung „Am Egelsee“ längs der Haupstraße die Radfahrerfurt aufpinseln lassen? Von Süden ist Gehweg, nördlich ist Gehweg, dazwische rot Fahrradfurt – das irritiert nicht nur die Radfahrer, sondern bestärkt die KFZ-Fahrer im Irrglauben, die Radler hätten auf dem Gehweg zu fahren!
Ich denke, bei der Herstellung der Verkehrsflächen ist man von einer geplanten Nutzung mit Schild 240/241 ausgegangen; das Schild 240 hat meines Erinnerns nach zumindest einige Zeit nach Fertigstellung sogar dort gehangen, bis sich wohl einige Fußgänger nach dem Kuchenkauf vom Radverkehr gestört gefühlt haben.