{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:384,“Typ_kurz“:“KPF“,“Typ_lang“:“Kopfsteinpflaster optimieren“,“Zustand“:“Der betrachtete Abschnitt verfügt über eine grobe Kopfsteinpflasterdecke.“,“Beschreibung“:“Asphaltieren des betrachteten Abschnitts \/ Ersetzen durch ein radfahrfreundliches Pflaster.“,“Begründung“:“Kopfsteinpflaster stellt insbesondere bei nasser oder verschmutzter Oberfläche eine Gefahr dar und mindert den Fahrkomfort. Befahren mit Gepäck, bspw. Einkäufen, kann zu Schäden \/ Verlusten führen.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:291,“Foto 2″:292,“Straße“:“Closewitzer Straße“,“Länge“:113,“Musterlösung 1″:“SON_12″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“LineString“,“coordinates“:[[11.5960145312825435581771671422757208347320556640625,50.94869226545398532834951765835285186767578125],[11.5960119657623490496689555584453046321868896484375,50.9486947943694161722305580042302608489990234375],[11.5959240800662630732631441787816584110260009765625,50.9487814260323119697204674594104290008544921875],[11.59589746318115288659100770018994808197021484375,50.9490072484619673787165083922445774078369140625],[11.5961441129831985819009787519462406635284423828125,50.94938287145931354871208895929157733917236328125],[11.5963534991460814893571296124719083309173583984375,50.94963104927435182389672263525426387786865234375]]}}
Generell ist die Bewegung Schützenhofstraße / Closewitzer Straße höchst Radfahrer-unfreundlich: durch parkende Fahrzeuge auf den Hauptwegen werden Radfahrende bedrängt / gefährlich geschnitten. Hier ist mit einem Parkverbot auf der Schützenhofstraße und der Closewitzer Straße in Bereichen von Anstiegen zu reagieren um die Sicherheit von Radfahrenden zu erhöhen, indem ausreichend Platz für den bewegten Verkehr geschaffen wird. Diese Beruhigung von wiederholten Stresssituationen wird auch zu erhöhter Akzeptanz der Erledigung von Wegen mit dem Rad bei den Anwohnern führen.
Korrektur: Durch die parkenden Fahrzeuge ist der Platz so knapp, dass Autofahrende wenn, dann nur mit äußerst geringem Abstand überholen können. Dies ist entsprechend durch Parkverbote zu regeln.
Dies schließt vor allem auch die Gewerbetreibenden vor Ort mit ein, die den Parkverbotsraum zum Abstellen von Lieferfahrzeugen nutzen.