{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:348,“Typ_kurz“:“FST“,“Typ_lang“:“Fahrradstraße anordnen“,“Zustand“:“Die Straße stellt eine wichtige Verbindung für den Radverkehr dar.“,“Beschreibung“:“Ausweisen und umgestalten als Fahrradstraße. Anliegender Kfz-Verkehr bleibt durch Zusatzzeichen „Anlieger frei“ weiter zugelassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km\/h. Aufhebung der Rechts-vor-Links-Regelung.“,“Begründung“:“Fahrradstraßen erhöhen den Fahrkomfort (Verkehrsberuhigung, Nebeneinanderfahren), reduzieren die Reisezeit (Aufhebung „Rechts-vor-Links“) und steigern die Aufmerksamkeit für den Radverkehr. Des Weiteren kennzeichnen sie für den Radverkehr besonders wichtige Routen im Radverkehrsnetz und bündeln diesen dort. „,“Sonstiges“:“Die Planung von Fahrradstraßen sollte mit Anwohnerschaft und Anliegenden abgestimmt und öffentlichkeitswirksam begleitet werden.“,“Foto 1″:138,“Foto 2″:139,“Straße“:“Hans-Knöll-Straße“,“Länge“:272,“Musterlösung 1″:“FST_02″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“LineString“,“coordinates“:[[11.5688766011728265681313132517971098423004150390625,50.91052057227677352102546137757599353790283203125],[11.56970322132110595703125,50.90993530701874902888448559679090976715087890625],[11.5708399952545821776084267185069620609283447265625,50.909091926770997815765440464019775390625],[11.5711169772149187195964259444735944271087646484375,50.9088861205172094059889786876738071441650390625],[11.5713193487192693709175728145055472850799560546875,50.908771573523068809663527645170688629150390625],[11.5714701292143455901850757072679698467254638671875,50.90872189182363172221812419593334197998046875]]}}
Kann mir hier Fahrradstraße mit den vielen Lieferfahrzeugen an die Institute nur schwer vorstellen. Auf den Gehwegen wäre doch genug Platz für richtigen Ausbau mit Radweg oder nicht?
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Für gemeinsame Flächen auf dem Gehweg reicht der Platz hier leider nicht aus. Ob Lieferverkehr oder Anliegerverkehr in der Fahrradstraße freigegeben werden kann, wird im Rahmen der Planungsphase untersucht. Im Radverkehrsplan können die Maßnahmen nicht in dieser Detailtiefe geplant werden.
Eine Fahrradstraße halte ich angesichts des hohen Fußverkehrs und häufigen Lieferverkehrs für unrealistisch. Eine Tempo-20-Zone im gesamten Beutenberg-Campusareal ist angesichts der vielen Fußgängerquerungen sinnig.
Hier eine extra Reglung zu treffen oder gar baulich Maßnahmen durchzuführen halte ich für überflüssig und Geldverschwendung.
Die Tempo-20-Zone im gesamten Beutenberg-Areal berücksichtigt die Belange von allen – Radfahrer, Autos, Fußgänger und Lieferverkehr für die Institute. §1 StVO – gegenseitige Rücksichtnahme findet i.A. durch die Tempo 20-Zone gut statt.
Das Herausheben einer Verkehrsart (z.b. Rad) führt eventuell zu neuen Konflikten, weil sich plötzlich jemand im Vorrecht gegenüber anderen Verkehrarten sehen könnte.