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31. August 2022 13 Kommentare

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:322,“Typ_kurz“:“SON“,“Typ_lang“:“Sonstiges“,“Zustand“:“Es besteht in Richtung Stadtzentrum ein einseitiger Schutzstreifen.“,“Beschreibung“:“Der Schutzstreifen soll mit einer roten Einfärbung versehen werden.“,“Begründung“:“Unfallgeschehen und Meldungen aus der Onlinebeteiligung weisen darauf hin, dass der bestehende Schutzstreifen häufig missachtet wird (Befahren und Anhalten). Die rote Einfärbung erhöht die Akzeptanz des Schutzstreifens und damit die Sicherheit des Radverkehrs. Im Bereich Einmündung Rathenaustraße können Einbiegen-\/Kreuzen Unfälle durch die gesteigerte Sichtbarkeit reduziert werden.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:69,“Foto 2″:70,“Straße“:“Westbahnhofstraße“,“Länge“:133,“Musterlösung 1″:null,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“LineString“,“coordinates“:[[11.5796576569384495059011896955780684947967529296875,50.92475969157833759481945890001952648162841796875],[11.5800742366934148463997189537622034549713134765625,50.92484525357048141813720576465129852294921875],[11.5804642926437537653328035958111286163330078125,50.92505030666978882436524145305156707763671875],[11.581262607155448307594269863329827785491943359375,50.92536523325094321990036405622959136962890625]]}}

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13 Kommentare

  1. Anonymous

    für Busse, etc. ist es hier schlichtweg zu schmal, somit ändert auch die deutliche Hervorhebung des Schutzstreifens vermutlich nicht viel an der bisherigen Problematik – und führt eher noch dazu, dass ein zu dichtes Überholen erfolgt

  2. Anonymous

    Schließe mich dem Kommentar an, die Straße ist dort deutlich zu schmal. Busse müssen zwangsläufig den Schutzstreifen misachten. Allerdings auch eine Stelle die zu den Stoßzeiten deutlich zeigt, welchen Vorteil die Stadt Jena von einem Umstieg auf Radfahrende hätte, da es fast täglich zu Staus vor der Ampel kommt.

  3. Anonymous

    Gibt es nicht eine relativ neue Verkehrsregel, nach der man Radfahrer nur mit einem Mindestabstand von 1,50 m überholen darf? Wie breit ist die Fahrbahn stadteinwärts? Theoretisch darf man da überhaupt nicht an einem Radfahrer vorbeifahren, also wäre es sinnvoll, gleich die gesamte rechte Fahrbahn rot einzufärben.

    Echt nervig ist der ständig an der Einmündung Rathenaustraße geparkte Pkw, vor dem WOK-Gourmet. M. E. steht der da verkehrswidrig, §12 Abs. 3. An Kreuzungen und Einmündungen 8m Abstand vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Das Auto ist gut auf Google Earth zu sehen.

  4. Anonymous

    Wer grau ignoriert, wird auch dem Rot keine Beachtung schenken. Busse blockieren ohnehin die gesamte Breite. Schutzwirkung gleich Null.

  5. A. L.

    Stimme Anonymous zu. Auch bei einem rot gefärbten Fahrradstreifen passen die Busse nicht daneben, ohne den Gegenverkehr zu blockieren. Sie müssen sich also für einen Verkehrsverstoß entscheiden, in der Regel zulasten der Radfahrer. Hier kann nur ein erhöhter Radweg helfen oder eine Einbahnstraße, wobei es leider an der nötigen Straße für die Gegenrichtung mangelt.

  6. BöserGeist

    Ziemlich enttäuschende (Not-)Lösung. Wenn ich als Radfahrer selbst bei 35 km/h ohne vorgeschriebenem Seitenabstand (1,5m) überholt werde, ändert auch ein rot eingefärbter Fahrradschutzstreifen nichts. Den Busfahrer*innen hilft das auch nix, denn die können aufgrund ihrer Fahrzeugbreite gar nicht anders als den Schutzstreifen mitzubenutzen.

  7. Sven W

    Generell für eine Umstrukturierung schwieriger Bereich, weil es für alle Verkehrsteilnehmenden keine wirkliche Alternative gibt. Wahrscheinlich ist es sogar sinnvoller, wenn es weder Schutzstreifen noch Piktogramme oder farbliche Markierungen gibt, sodass man als gleichwertiger Verkehrsteilnehmer wahrgenommen wird. Das muss sich dann nur in den Köpfen der Menschen durchsetzen. Schneller ist man dank Schutzstreifen auch nicht wirklich. Die werden zwar teilweise frei gehalten, verpflichtend ist das aber nicht (sind halt keine echten Radwege) und spätestens im Einordnungsbereich vor der Ampel am Häckelplatz geht dieser Vorteil flöten und das Einordnen vom Schutzstreifen in den fließenden Verkehr ist sogar eher Sicherheitsrisiko als Vorteil (verglichen damit, dass man permanent Bestandteil des Fließverkehres wäre). Ansonsten hilft hier glaube nur eine Reduzierung des motorisieren Individualverkehrs wirklich.

  8. Nymano

    Rote Farbe auf Fahrbahnen schützt keine Radfahrenden oder Fußgänger. Das ist Pseudo-Aktivismus der Planer, die keine notwendigen Maßnahmen und härtere Eingriffe ergreifen wollen. Die Lösung ist demnach als nicht-Verbesserung zu verwerfen.
    Hier Platz zu schaffen geht entweder zu Lasten des Fußverkehrs, was mit größeren Umbauten verbunden wäre und generell abzulehnen ist.
    Daher bleibt nur eine Verkleinerung der Fahrbahn, was dann auf einen Einbahnstraßen-Betrieb hinausläuft mit baulich separiertem Radweg in zwei Richtungen.
    Aufgrund der verbunden notwendigen Maßnahmen in Richtung Schillergäßchen / vor der Goethe-Galerie erscheint dies auch sinnvoll, damit über den Häckelplatz eine Verkehrsberuhigung erreicht wird.
    Der Einbahnstraßenverkehr sollte hier auch in Richtung Stadt führen, da Autofahrer von bergab-fahrenden Radfahrern nicht so genervt sind, wie von bergauffahrenden Radfahrern. Diese letztgenannten hätten dann auch mehr Ruhe vor drängelnden und bedrohlich überholenden Autofahrern.

  9. Christoph Köstler

    Die Westbahnhofstr. war, ist und bleibt zu schmal für Schutzstreifen.

    Damals, als ich noch jung und frisch war, waren dort sogar noch 50 km/h erlaubt. Ich habe mich dann etwa in der Mitte des Fahrstreifens positioniert, um verkehrsgefährdende Überholvorgänge zu unterbinden. Das ist in solchen Fällen nötig, denn als Radfahrer kann man nicht so dicht auffahren wie es Autofahrer regelmäßig tun. Ab einer Verzögerung von 5 m/s^2 fliegt man über den Lenker während die meisten Autos bis zu 10 m/s^2 verzögern können. In meiner Jugend habe ich gelernt, den Sicherheitsraum zwischen mir und dem vorausfahrenden Auto geschickt zu verteidigen.

    Ich weiß nun gar nicht mehr, was zuerst kam, Tempo 30 oder Schutzstreifen. Jedenfalls haben mich die Schutzstreifen von Beginn an befremdet. Warum soll ich mich nun an den rechten Rand abdrängen lassen, wo
    A) Rad- und Kfz-Geschwindigkeiten auf dem gleichen Level sind.
    B) ohnehin kein Platz zum Überholen da ist?

    Grundsätzlich habe ich nichts gegen Schutzstreifen, in der Camburger Str. finde ich sie sogar vorteilhaft. Aber in die Westbahnhofstr. gehören sie nicht hin und machen eigentlich nur Ärger.

  10. Adam

    Großflächige Rotmarkierungen bedeuten ein zusätzliches Risiko, da sie durch die Befahrung unweigerlich geglättet werden und dann bei Regen rutschig werden. Das merkt man bereits auf dem kurzen roten Abschnitt am Ende des Schutzstreifens und sollte mit Blick auf das Gefälle keinesfalls über längere Strecken umgesetzt werden.

  11. Julius Lutoschka

    Anlage 3 zu §42, Absatz 2 der StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.“ Die Nutzung der Westbahnhofstraße stadteinwärts ist für Fahrzeuge über 3,5t ohne das Überfahren der Leitlinie (d.h. des Schutzstreifens) schlichtweg nicht möglich und führt diesen gemäß StVO ad absurdum, weil eine Gefährdung des Radverkehrs in Kauf genommen und geduldet wird. Dies ändert auch eine farbliche Hervorhebung nicht, da die LKW der ZEISS-Großbaustelle und die Busse des MVV dadurch nicht schmaler werden. Zu überlegen wäre eine einseitige Ampel stadteinwärts, die den MIV an Haltestelle Westbahnhofstraße verzögert und den Radverkehr passieren lässt.

  12. Julius Lutoschka

    Sorry natürlich die Busse das VMT :O Noch im alten Verkehrsverbund gewesen.

  13. Rüddel, Jessica

    Alternativ zur roten Markierung würde ich auch eine physische Abtrennung begrüßen, z.B. durch fest verankerte Wimpel oder Abtrennung. Aufgrund der enge der Straße wird der Radstreifen nämlich häufig, besonders durch die Busse, mitgenutzt.

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