{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:170,“Typ_kurz“:“SON“,“Typ_lang“:“Sonstiges“,“Zustand“:“Das Linksabbiegen ist für den Radverkehr nicht gestattet.“,“Beschreibung“:“Ergänzung des Zusatzzeichens 1022-10 „Radverkehr frei“.“,“Begründung“:“Die StVO-Beschilderung soll der möglichen Radverkehrsführung entsprechen. „,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“895″,“Foto 2″:“896″,“Musterlösung 1″:null,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[11.5835582577584919050650569261051714420318603515625,50.92842209907690431691662524826824665069580078125]}}
Nach Links ja, aber nicht direkt auf der Straße. Zuerst fahren die allermeisten auf der Fußgängerzone bis zum Ampel. Dies sollte mit eine Markierung für Fahrräder sichtbarer werden.
Freigabe vllt. tatsächlich sinnvoll, kann aber mit etwas Wartezeit verbunden sein: und während dieser Zeit muss das Radverkehr durch Straßeneinbauten o.ä. gegen Verdrängung durch linksabbigenden, vom Leutragraben kommenden Parksuchverkehr.
@Marc: Nein, das ist verboten! Es sei denn, man ist noch keine 10 Jahre alt. 😉