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31. August 2022 5 Kommentare

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:157,“Typ_kurz“:“GVA“,“Typ_lang“:“Ausfahrt\/Einmündung sichern“,“Zustand“:“Die bestehende Radverkehrsanlage quert eine Einmündung. „,“Beschreibung“:“Einmündung gemäß Musterlösung mit einer Fahrbahnanhebung versehen.“,“Begründung“:“Die fehlende Erkennbarkeit von Radverkehrsanlagen an Ausfahrten und Einmündungen stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Dies gilt insbesondere bei Zweirichtungsradwegen. Meldungen aus der Onlinebeteiligung weisen auf ein erhöhtes Konfliktpotenzial hin.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“827″,“Foto 2″:“828″,“Musterlösung 1″:“GVA_06″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[11.6026561111940882398130270303227007389068603515625,50.9405578167286279267500503920018672943115234375]}}

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5 Kommentare

  1. Florian Rißner

    Bitte bei allen Einmündungen auf die Wiesenstraße die Sichtachsen an den Haltelinien prüfen. An mehreren Einmündungen ist die Wiesenstraße schlicht nicht einsehbar, so dass Auto-, Bus- und LKW-Fahrer oft zwangsweise den Fuß/Radweg blockieren müssen.

    Würde die Geschwindigkeit auf der Wiesenstraße an allen Einmündungen auf 50km/h reduziert (und dies auch kontrolliert) so könnte man diese Verkehrssituation entschärfen.

    Ein adäquater Radweg Richtung norden fehlt auf der Wiesenstraße. Den Radverkehr auf der linken Seite der Fahrbahn auf einem abgetrennten Radgehweg hinter eine Grünstreifen zu führen sorgt regelmäßig für Konflikte: Während rechts Abbiegende aus norden kommend die entgegenkommenden Radfahrer noch halbwegs wahrnehmen, ist dies bei links abbiegenden aus Richtung süden nicht gegeben.

  2. Jähnert-Schiefer

    Der Radweg ist bis zur Einmündung Am Gaswerk ein Zweirichtungsradweg der zu schmal ist. Ab da ist nur noch Fahrrad frei ausgeschildert,was regelmäßig zu Problemen mit abbiegenden MIV führt.

  3. Christoph Köstler

    Herr Jähnert-Schiefer hat die dort befindliche Beschilderung korrekt beschrieben. Allerdings hat der FD Mobilität der Bevölkerung bereits vor drei Jahren mitgeteilt:
    Die Beschilderung ist dort tatsächlich nicht richtig.
    siehe https://maengelmelder.jena.de/de/requests/2305-2019
    Seitdem wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die Gehwegschilder zu entfernen. 😉

    Ich denke, wir können hier als Diskussionsgrundlage schon davon ausgehen, dass es sich stadteinwärts um einen benutzungspflichtigen und stadtauswärts um einen nicht benutzungspflichtigen getrennten Geh- und Radweg handelt (welcher auf den südlichen 300 m untermaßig ist).

  4. Christoph Köstler

    Was der Fachdienst noch nicht öffentlich gemacht hat:
    Auch auf der Fahrbahn ist die Beschilderung dort tatsächlich nicht richtig.
    VwV StVO (Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit):
    VIII. Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 70 km/h grundsätzlich nur auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) in Betracht, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind und der Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen sicher geführt wird. Für Linksabbieger sind Abbiegestreifen erforderlich.

    Da also in Richtung Nord kein benutzungspflichtiger Radweg existiert, kommt eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (in diesem Fall auf 60 km/h) nicht in Betracht. Dennoch stehen die 60-Schilder bis zum heutigen Tag dort.

  5. Christoph Köstler

    Und zu den formalen Kriterien kommt noch die hier von @Florian Rißner beschriebene Problematik, welche bereits zu zahlreichen Unfällen geführt hat. Trotz vorhandener Furtmarkierungen. Sicher kann man die Furtmarkierungen auffrischen und Pfeile drauf malen, in der Hoffnung, dass dann im folgenden Jahr statt 17 nur 15 Unfälle auf dem Abschnitt geschehen. Einer Aufpflasterung sind ja auch Grenzen gesetzt, zumal der Niveauunterschied zwischen Geh-/Radweg und Fahrbahn sehr gering ist.
    Die Rücknahme der laut VwV StVO ohnehin unzulässigen Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h wäre vermutlich nachhaltiger.

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