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31. August 2022 4 Kommentare

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:137,“Typ_kurz“:“GVA“,“Typ_lang“:“Ausfahrt\/Einmündung sichern“,“Zustand“:“Die bestehende Radverkehrsanlage quert eine Einmündung und ist nicht ausreichend gut erkennbar.“,“Beschreibung“:“Einmündung gemäß Musterlösung sichern. In Fahrtrichtung hinter der Einmündung soll ein einzelnes Radpiktogramm mit Richtungspfeil auf der Fahrbahn aufgebracht werden, um motorisierten Verkerhr auf die Möglichkeit der Fahrbahnnutzung von Radverkehr aufmerksam zu machen.“,“Begründung“:“Die fehlende Erkennbarkeit von Radverkehrsanlagen an Ausfahrten und Einmündungen stellt ein Sicherheitsrisiko dar.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“629″,“Foto 2″:“630″,“Musterlösung 1″:“GVA_07″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[11.5955550717248314640528406016528606414794921875,50.89073197462122521983474143780767917633056640625]}}

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4 Kommentare

  1. Radfahrergast

    Die „bestehende Radverkehrsanlage“ besteht aus „Gehweg, Radfahrer frei“. Das ist keine Radverkehrsanlage, sondern ein Gehweg, auf dem qua Beschilderung der Radverkehr ins Schrittgeschwindigkeit fahren darf.

    Im Rahmen eines „Radverkehrskonzeptes“ und unter Berücksichtigung der weiteren Führung (quelle surprise: Gehweg, Radfahrer frei) sollte hier der ersatzlose Rückbau des rot gepflasterten Gehwegteils gefordert werden und im Zuge dessen eine ERA-konforme Aufleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn. Die sinnfreie und von 0% der Rad Fahrenden eingehaltene Gehwegradelei in Schrittgeschwindigkeit kann dann auch abgeordnet werden.

    Das hätte auch den Vorteil, dass man nur aus zu Fuß Gehender und nicht mehr als Rad Fahrender von den Parkplatzsuchenden beim Biergarten umgemäht wird.

  2. Christoph Köstler

    Nichts gegen eine Furtmarkierung. Doch auch ein visueller Hinweis auf die legale Fahrbahnnutzung durch Radfahrer ist hier angebracht. Gerade in der Göschwitzer Str. sind die Chancen sehr hoch, die Mobbingspezialisten unter den Kraftfahrern in Aktion zu erleben.
    Man braucht hier nur z.B. mit 30 km/h friedlich wie ein Lamm gemäß §2 StVO am rechten Fahrbahnrand zu fahren weil man vielleicht an der nächsten Einfahrt links abbiegen möchte, und schneller als man denkt findet sich jemand, der demonstrativ eng überholt, anschließend bremst, nur um dem Radfahrer verständlich zu machen, dass er das nächste Mal bitte auf dem Gehweg fahren soll.

  3. Anonymous

    Ich stimme den beiden Vorrednern zu.

  4. Anonymous

    Ich kann den Vorrednern nur zustimmen!

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