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31. August 2022 3 Kommentare

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:136,“Typ_kurz“:“GVA“,“Typ_lang“:“Ausfahrt\/Einmündung sichern“,“Zustand“:“Der Schutzstreifen quert eine Einmündung und ist nicht ausreichend gut erkennbar. An der Einmündung findet der Übergang zwischen Fahrbahn (Schutzstreifen) und Fahrbahn bzw. Gehweg (Radverkehr frei, keine Benutzungspflicht) statt.“,“Beschreibung“:“Einmündung gemäß Musterlösung sichern. In Fahrtrichtung hinter der Einmündung soll ein einzelnes Radpiktogramm mit Richtungspfeil auf der Fahrbahn aufgebracht werden, um motorisierten Verkerhr auf die Möglichkeit der Fahrbahnnutzung von Radverkehr aufmerksam zu machen.“,“Begründung“:“Die fehlende Erkennbarkeit von Radverkehrsanlagen an Ausfahrten und Einmündungen stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Im Bestand blockieren an der Haltelinie wartende Fahrzeuge den Übergang des Radverkehrs auf den freigegebenen Gehweg.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“627″,“Foto 2″:“628″,“Musterlösung 1″:“GVA_02″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[11.595189571380615234375,50.8925308511935412525417632423341274261474609375]}}

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3 Kommentare

  1. Christoph Köstler

    Ein visueller Hinweis auf die legale Fahrbahnnutzung durch Radfahrer ist hier angebracht. Gerade in der Göschwitzer Str. sind die Chancen sehr hoch, die Mobbingspezialisten unter den Kraftfahrern in Aktion zu erleben.
    Man braucht hier nur z.B. mit 30 km/h friedlich wie ein Lamm gemäß §2 StVO am rechten Fahrbahnrand zu fahren weil man vielleicht an der nächsten Einfahrt links abbiegen möchte, und schneller als man denkt findet sich jemand, der demonstrativ eng überholt, anschließend bremst, nur um dem Radfahrer verständlich zu machen, dass er das nächste Mal bitte auf dem Gehweg fahren soll.

  2. Anonymous

    Ich stimme Christoph Köstler zu.

  3. D. Martin

    Es gibt hier keinen Schutzstreifen über die Einmündung. Daher ist die Musterlösung nicht anwendbar, da der Schutzstreifen hinter der Einmündung nicht weiter führt
    Der Schutzstreifen endet vor der Einmündung (links von der gebrochenen Haltelinie) – Radverkehr fließt problemlos auf die Fahrbahn ein, wer nur Schrittgeschwindigkeit fahren will und die Berg- und Talbahn der diversen Grundstücksausfahrten mag, nutzt den Fußweg. Es ist eine sinnvolle Änderung initiiert durch den Beirat Radverkehr der Stadt Jena.
    Musterlösung ist nicht anwendbar, da der Schutzstreifen hinter der Einmündung weiter führt
    Hier gibt es nichts zu tun. Hinweis zum Radfahrer auf der Fahrbahn schadet nichts, falls es je was nützen sollte.

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