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31. August 2022 4 Kommentare

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:126,“Typ_kurz“:“DPO“,“Typ_lang“:“Einbauten (Poller, Umlaufsperre etc.) optimieren“,“Zustand“:“An der betrachteten Stelle befindet sich eine für den Radverkehr hinderliche Umlaufsperre.“,“Beschreibung“:“Umlaufsperre gemäß Musterlösung anpassen (Bodenmarkierung, Reflektoren, keine Überlappung, Mindestabstand 2,50 m).“,“Begründung“:“Nicht den Regelwerken entsprechende Umlaufsperren behindern Radfahrende teilweise erheblich und stellen eine Unfallgefahr dar. Fahrräder mit Anhängern oder Lastenfahrräder können Umlaufsperren häufig nicht passieren. Umlaufsperren sind nur zulässig, wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreichbar ist.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“554″,“Foto 2″:“555″,“Musterlösung 1″:“DPE_04″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[11.5888207724624248129430270637385547161102294921875,50.89866066618811402122446452267467975616455078125]}}

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4 Kommentare

  1. Anonymous

    Diese Umlaufsperren sind der letzte Mist. Jedesmal mit Anhänger muß ich absteigen damit ich dort durch komme. Wie kann man sowas in den Fahrbahn Bereich stellen.

  2. Anonymous

    Ja, bitte endlich weg damit, das sollte Priorität haben, weil die einen echt in gefährliche Situationen bringen, wenn man hängen bleibt und die Straßenbahn kommt. Des Weiteren sollte die Straßenbahn, wenn sie rot hat, nicht genau an der Stelle, sondern weiter hinten warten, damit sie einem nicht im Weg steht, sondern man den Weg überqueren kann.

  3. TF

    Wer das dimensioniert hat, ist noch nie mit einem Kinderanhänger gefahren – das passieren mit einem zweisitzigen Anhänger ist praktisch unmöglich. Muss dringend verbreitert werden.

  4. Ano Nym

    Es ist schön, wenn ein unabhängiges Unternehmen zum gleichen Ergebnis kommt, dass hier etwas getan werden müßte.
    Wenn da nicht §20 Abs. 4 der BOStrab fordern würde: „(4) Bahnübergänge im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 von Fuß- oder Radwegen mit gegebener Übersicht müssen mit Umlaufsperren, ähnlich wirkenden Einrichtungen oder mit einer Lichtzeichenanlage ausgerüstet sein. Abweichend von Satz 1 kann auf Umlaufsperren, ähnlich wirkende Einrichtungen oder eine Lichtzeichenanlage verzichtet werden, wenn nach den örtlichen Verhältnissen dafür kein Erfordernis besteht und die Technische Aufsichtsbehörde zustimmt. Umlaufsperren sind so zu gestalten, dass die Wegebenutzer der Fahrtrichtung der Straßenbahn entgegen gehen müssen. „.
    Als das aufgeschrieben wurde, gab es die Idee von Fahrradanhänger, Lastenrad, … noch nicht. Damit bleibt die Forderung nach einer Lichtsignalanlage. Geländer ist billiger und die örtlichen Verhältnisse werden wohl von jenah definiert.
    Nötig sind die Gatter definitiv nicht und halten sollte die Strab vor der Fuß-/Radweg.

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