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31. August 2022 2 Kommentare

{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:123,“Typ_kurz“:“GVA“,“Typ_lang“:“Ausfahrt\/Einmündung sichern“,“Zustand“:“Die bestehende Radverkehrsanlage quert eine Einmündung und ist nicht ausreichend gut erkennbar. (Fehlende Piktogramme mit Doppelpfeilen.)“,“Beschreibung“:“Einmündung gemäß Musterlösung sichern. „,“Begründung“:“Die fehlende Erkennbarkeit von Radverkehrsanlagen an Ausfahrten und Einmündungen stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Dies gilt insbesondere bei Zweirichtungsradwegen. „,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“546″,“Foto 2″:“547″,“Musterlösung 1″:“GVA_01″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[11.583162452009812426467760815285146236419677734375,50.8956188724214797503009322099387645721435546875]}}

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2 Kommentare

  1. D. Martin

    Die Musterlösung etabliert nur den Stand der 70/80er Jahre in der BRD und an einmündenden Straßen ist es wohl ok.
    In der heutigen Zeit, sollten an Ausfahrten (Parkplatz, Grundstück, …) baulich klargestellt werden, wer Vorfahrt hat und wer sie beachten muss. D.h. Fuß-/Radwege werden nicht abgesenkt sondern die Querenden Kfz fahren über eine Barriere.
    Aus den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt) und den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) geht hervor, dass der Vorrang des Fuß-/Radverkehrs auf dem Fuß-/Radweg baulich und optisch signalisiert werden muss. Der Belag des Gehwegs soll sich möglichst durchziehen. Die kleine Rampe, die von der Fahrbahn auf das Gehwegniveau führt, sollte möglichst kurz sein – die EFA nennt eine Länge von 30 bis 75 Zentimetern.

  2. Anonymous

    Ich halte den Vorschlag von D. Martin allgemein für sehr sinnvoll.

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