{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:110,“Typ_kurz“:“VDS“,“Typ_lang“:“VZ 357 (Sackgasse) als durchlässig kennzeichnen“,“Zustand“:“Beschilderung mit Richtzeichen 357 „Sackgasse“, obwohl die Verbindung für den Radverkehr durchlässig ist.“,“Beschreibung“:“Beschilderung mit Vz 357-50 „Durchlässige Sackgasse“.“,“Begründung“:“Ortsunkundige Radfahrende werden abgehalten die Radverbindung zu nutzen. Eine durchgehende korrekte Beschilderung führt generell zu einer höheren Regelakzeptanz.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“449″,“Foto 2″:“450″,“Musterlösung 1″:“VDS_01″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[11.5910026015719775926982038072310388088226318359375,50.934171958909900013168225996196269989013671875]}}
Ich kann dieser Argumentation nicht folgen.
Warum soll die Beschilderung „Sackgasse“ mit „Fahrradfahrer frei“ nicht ausreichend sein?
Problematischer find ich die Gestaltung der Einfahrt zur Unterführung. Zwar ist eine Sperrfläche eingezeichnet, doch ist diese regelmäßig zugeparkt, so dass man gezwungen ist den Randstein Unterführung recht spitzwinklig zu befahren, was natürlich die Sturzgefahr erhöht. zudem ist die Einfahrt in die Unterführung insbesondere bei Gegenverkehr sehr eng.
Wie schön im Bild zu sehen ist, steht da ja auch schon „für Fahrräder frei“ unter dem Sackgassenschild. Auch wenn es vielleicht noch einen Ticken besser ginge, könnte man das Geld für ein neues Verkehrszeichen hier doch lieber woanders einsetzen.
Das ist wohl eher ein Eintrag der Kategorie „Mängelmelder“ und bringt für ein Radverkehrskonzept ziemlich wenig – also außer dass man das Kästen „alibimäßig was für den Radverkehr getan“ abhaken kann.
Hier geht es lediglich um die Umstellung der Beschilderung auf eine „neue Version“, das ist schlicht zu wenig, siehe auch die anderen Kommentare.