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Die Ampelquerung vor der Griesbrücke muss verbreitert werden und Grünphasen verlängert. So viele Radfahrende und Fußgänger nutzen die Ampel insbesondere morgens und nachmittags. Der Platz dort reicht nicht aus.
Die Querung vor der Brücke muss unbedingt farblich markiert werden, um die große Zahl der Fußgänger, die über den Radweg laufen und den Verkehrsfluss behindern, etwas zu verringern.
Genau, die Querung an der Ampel muss verbessert werden. Und der Gehweg ist dort schon so eng, dass es eine Alternative braucht: Man sollte von der Griesbrücke auch gerade auf die Löbstedter Straße fahren können und umgekehrt.
Was ein Irrglaube, dass die konsequente Beschilderung mit „Gehweg, Radfahrer frei“ zu mehr Regelakzeptanz führt.
Entweder, die Brücke wird verbeitert, um Geh- und Radverkehr abwickeln können, oder man sollte ehrlicherweise die Brücke für den Radverkehr sperren.
Das Aufstellen von Schildern auf zu schmalen Wegen ist komplett sinnbefreit, wenn keinerlei Ahndung erfolgt.
Der Platz vor der Ampel ist das größere Problem. Dort stauen sich jeden morgen Fußgänger und Radfahrer an der Ampel. Will man parallel zur Wiesenstraße weiterfahren wird man regelmäßig von den Wartenden blockiert.
Mit ein bisschen Ruhe und Gelassenheit ist die Brücke trotz der geringen Breite gemeinsam nutzbar. Bei einem Neubau ist jedoch eine breitere Brücke vorzuziehen.
Ich schließe mich dem bereits Geschriebenen zur Situation an der Ampel an der Ecke Griesbrücke / Wiesenstraße an. Dort ist regelmäßig zu wenig Platz und die an der Ampel Wartenden versperren den Weg zur Weiterfahrt auf der Wiesenstraße. Der geteilte Fußweg zur Unterführung in der Löbstedter Straße ist ebenfalls unübersichtlich, sowohl als Radfahrer als auch als Fußgänger ist unklar, wo man sich am besten einordnet.
In diesem Bereich sollten die Radfahrer vielleicht einfach die Straße nutzen, so wie es die Stvo vorschreibt
9Der Aufstellraum für Fahrräder (auch mit Anhänger oder Lastenfahrräder) muss erweitert werden – vor allem an der Ostseite an der Brücke. Und die Brücke sollte wie der OBI-Aral-Tunnel ausgeschildert werden (KFZ-Verkehr verboten), um eine verkehrsrechliche Parität Fußgänger-Radfahrer zu erreichen und die Brücke nichr als Spielplatz zu mißbrauchen.
@Jacobus
die „Parität“ dürfen Sie sich gerne wünschen. Der Wunsch ist auch nachvollziehbar. Aber bei der vorhandenen Breite der Brücke rechtlich nicht möglich.
Dafür bräuchten wir eine Breite von ca. 5-6m.
Haben wir nicht, bekommen wir nicht.
Darum bleibt nur: Gehweg, Radfahrer frei.
Schrittgeschwindigkeit. ultimative Rücksichtnahme auf den Fußverkehr. Egal, ob der dort „spielt“ oder flaniert.