{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:449,“Typ_kurz“:“VUG“,“Typ_lang“:“Verkehrsberuhigende Umgestaltung“,“Zustand“:“Es existieren keine Radverkehrsanlagen. Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt. Die Straßenraumbreite lässt keine Radverkehrsanlagen zu. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km\/h.“,“Beschreibung“:“Verkehrsberuhigende Umgestaltung des Straßenraums. Die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs sind wirksam zu dämpfen. Mögliche Maßnahmen sind Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, geringere Fahrbahnbreiten, partielle Fahrbahnverengungen, Verschwenkungen, Anlage von Mischverkehrsflächen, Aufpflasterungen.“,“Begründung“:“Durch die Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehr verbessert sich die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und die Aufenthaltsqualität steigt. Der Radverkehr kann dadurch im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt werden.\nDurch eine verkehrsberuhigende Umgestaltung wird die städtebauliche Qualität erhöht.“,“Sonstiges“:“Es wird kein Kostenrahmen geschätzt, da diverse unterschiedliche Maßnahmen mit einem unterschiedlichen finanziellen Aufwand möglich sind.\nEs ist darauf zu achten, dass die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung den Radverkehr nicht beeinträchtigen.\nUmgestaltungen können auch temporär erprobt werden, um deren Wirkungen und Nutzbarkeit zu testen. Solche testweisen Umbauten können zur besseren Akzeptanz der verschiedenen Nutzergruppen mit ihren unterschiedlichen Anforderungen beitragen.\nAlternativ kann die Straße in eine Einbahnstraße umgewandelt und Radverkehrsanlagen realisiert werden.“,“Foto 1″:520,“Foto 2″:521,“Straße“:“Ernst-Abbe-Straße“,“Länge“:184,“Musterlösung 1″:“VUG_01″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“LineString“,“coordinates“:[[11.580887636733375956055169808678328990936279296875,50.9267275593670234457022161222994327545166015625],[11.5809075043424787310186729882843792438507080078125,50.92672855219303329477043007500469684600830078125],[11.5810691906561817887677534599788486957550048828125,50.92673663199573041993062361143529415130615234375],[11.581277487452535268630526843480765819549560546875,50.92675337846009853137729805894196033477783203125],[11.582571903258514822709912550635635852813720703125,50.9267205553842785548113170079886913299560546875],[11.5828397134252671918375199311412870883941650390625,50.92670581848557276316569186747074127197265625],[11.5833583299386670972808133228681981563568115234375,50.9266892952905863012347253970801830291748046875],[11.583497194469572377784061245620250701904296875,50.9266736652358105175153468735516071319580078125]]}}
Eine einfache Reduzierung der Geschwindigkeit ist nicht ausreichend, da Autofahrer diese oft nicht einhalten (30er Zone in der Carl-Zeiss-Straße).
Künstliche Hürden behindern auch den Radverkehr und sorgen für weitere Konflikte zwischen Radfahrern und Autos (insb. beim Ein-/Ausparken).
Weiterführen der Fahrradstraße wäre zielführender.
Mindestens sollte zusätzlich zur Temporeduktion ein „Überholverbot von Einspurigen Fahrzeugen“ Schild 277.1 angebracht werden. Dies sollte auf der Achse bis zum Bahndamm fortgesetzt werden, um einen Radwege-Schluss von Jena West in Richtung Jena Ost zu ermöglichen.
Stimme Kommentar von Anton Koptitzsch zu. Denkbar wären auch Schikanen, die für den Radverkehr “durchlässig” sind.
Bitte nicht geringere Fahrbahnbreiten, partielle Fahrbahnverengungen, Verschwenkungen – diese bewirken nur, dass Autofahrer mit noch geringerem Abstand überholen und vermindern somit die Sicherheit der Radfahrer. Dann lieber Tempolimit.
In Bezug auf die Ernst-Abbe-Straße kann auch eine Einbahnstraßenregelung in Betracht gezogen werden (Zufahrt ausschließlich via Lutherstraße/ Ernst-Haeckel-Platz). Somit wäre die Installation einer Radverkehrsanlage in beide Richtungen möglich und die Zufahrt zum Post-Carré auch fließender, da es dort häufig zu Verkehrsbehinderungen durch ein- & ausfahrende PKW kommt.