{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:138,“Typ_kurz“:“GVA“,“Typ_lang“:“Ausfahrt\/Einmündung sichern“,“Zustand“:“Die bestehende Radverkehrsanlage quert eine Einmündung und ist nicht ausreichend gut erkennbar.“,“Beschreibung“:“Einmündung gemäß Musterlösung sichern. In Fahrtrichtung hinter der Einmündung soll ein einzelnes Radpiktogramm mit Richtungspfeil auf der Fahrbahn aufgebracht werden, um motorisierten Verkerhr auf die Möglichkeit der Fahrbahnnutzung von Radverkehr aufmerksam zu machen.“,“Begründung“:“Die fehlende Erkennbarkeit von Radverkehrsanlagen an Ausfahrten und Einmündungen stellt ein Sicherheitsrisiko dar.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:“631″,“Foto 2″:“632″,“Musterlösung 1″:“GVA_07″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[11.5960673541402261577104582102037966251373291015625,50.8872858207832194921138579957187175750732421875]}}
bezieht sich auf die Parkplatzausfahrten der Jenoptik und alle Grundstücksausfahrten der Westseite:
Die Musterlösung etabliert nur den Stand der 70/80er Jahre in der BRD und an einmündenden Straßen ist es wohl ok.
In der heutigen Zeit, sollten an Ausfahrten (Parkplatz, Grundstück, …) baulich klargestellt werden, wer Vorfahrt hat und wer sie beachten muss. D.h. Fuß-/Radwege werden nicht abgesenkt sondern die Querenden Kfz fahren über eine Barriere.
Aus den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt) und den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) geht hervor, dass der Vorrang des Fuß-/Radverkehrs auf dem Fuß-/Radweg baulich und optisch signalisiert werden muss. Der Belag des Gehwegs soll sich möglichst durchziehen. Die kleine Rampe, die von der Fahrbahn auf das Gehwegniveau führt, sollte möglichst kurz sein – die EFA nennt eine Länge von 30 bis 75 Zentimetern.