{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:521,“Typ_kurz“:“SON“,“Typ_lang“:“Sonstiges“,“Zustand“:“Es existiert ein Gehweg (wechselnde Straßenseite).“,“Beschreibung“:“Freigabe des Gehweges für Radverkehr in beiden Richtungen (ohne Benutzungspflicht) durch Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10 “Radverkehr frei”. „,“Begründung“:“Es herrscht ein geringes Fußverkehrs- und Radverkehrsaufkommen, das die gemeinsame Nutzung bei der gegebenen Gehwegbreite zulässt. Die Straßennutzung bleibt weiterhin freigegeben.“,“Sonstiges“:null,“Foto 1″:707,“Foto 2″:708,“Straße“:“Neue Schenke“,“Länge“:141,“Musterlösung 1″:null,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null},“geometry“:{„type“:“LineString“,“coordinates“:[[11.6361256149562652950635310844518244266510009765625,50.8758417091073198434969526715576648712158203125],[11.6362970813848125573031211388297379016876220703125,50.87589310209576609622672549448907375335693359375],[11.6367386074383301064472107100300490856170654296875,50.87603105141607784389634616672992706298828125],[11.6366785941883374988492505508475005626678466796875,50.876106788124189961308729834854602813720703125],[11.6371458402061325188014961895532906055450439453125,50.87629071961715254701630328781902790069580078125],[11.6372144267775521342400679714046418666839599609375,50.87636104617262589044912601821124553680419921875],[11.6375962818180997970785028883256018161773681640625,50.87656816105940293937237584032118320465087890625]]}}
Und wieder:
Das Zeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 “Radverkehr frei” VERPFLICHTET ZU SCHRITTGESCHWINDIGKEIT.
u.a. nachzulesen hier: https://www.radfahren.de/service/bedeutung-verkehrsschilder-radfahrer/
Wenn, dann bitte Zeichen 240 „gemeinsamer Fuß- und Radweg“
Bei einer befreundeten Familie hängt ein Spruch in der Küche: „Wie man’s macht, ist’s falsch.“
Das gilt auch hier.
VZ 239 + 1022-10: Schrittgeschwindigkeit
VZ 240: Benutzungspflicht
Alles falsch. 😉
Die Gestaltung als nicht benutzungspflichtiger Geh- und Radweg findet man in Jena bisher selten, aber es gibt sie. Z.B. in der Prüssingstraße, wo an einem zweifarbig gepflasterten Geh- und Radweg vor einigen Jahren die VZ 241 ersatzlos entfernt wurden. Durch das rote Pflaster ist er nun als „sonstiger Geh- und Radweg“ erkennbar.
Doch was schreibe ich, solche „Feinheiten“ nimmt die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer ohnehin nicht wahr. Viele fahren einfach nach Gefühl, scheint mir.
Generell stimme ich den Vorrednern bei dem Punkt zu: Ich möchte nicht zu Schrittgeschwindigkeit gezwungen werden, ich hab’s eilig, ich will durchrasen und deswegen auf der Straße Rad fahren :-)! Das Fahrrad ist schließlich nicht nur für einen Sonntagsausflug gedacht, es ist ein Transportmittel zum Zweck, zügig von A nach B zu kommen und zwar schneller als mit Bus oder Straßenbahn, manchmal sogar schneller als die Autos, das gilt erst recht für E-Bikes.